Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen

der Firma
DT-Med. Schippers GmbH
Hollefeldstr.28a
D-48282 Emsdetten (Germany)

1. Einleitung Alle Aufträge werden von uns aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrages, erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Bedingungen für die gesamte Geschäftsverbindung einverstanden. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen; die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang, und sind Bestandteil des Vertrages. Mündliche Zusagen von Seiten des Auftragnehmers oder dessen Vertreter sind grundsätzlich nur nachschriftlicher Bestätigung gültig. Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung berechtigen oder verpflichten weder den Käufer noch uns. Der Vertrag kommt nur zustande, wie er ohne diesen Irrtum oder Fehler zustande gekommen wäre. 

2. Angebot, Lieferzeiten und LeistungenUnsere Angebote sind freibleibend. Liefer-, oder Leistungstermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt und anderen unabwendbaren Ereignissen wie z.B. Verkehrsstockungen, Behinderungen, Materialmangel, Mangel an Transportmittel, Streiks, Krieg und ähnlichem. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen, wird in allen Fällen ausgeschlossen. 

3. Preise Als vereinbarter Preis gelten für alle Lieferungen und Leistungen unsere am Tage der Lieferungen und der Leistungsausführung gültigen Preise, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise für Lieferungen gelten ab Lager Emsdetten, exklusiv Verpackung, Versand, Transport und Verzollung. Transportversicherung wird von uns nur auf schriftlichen Wunsch zu Lasten des Käufers abgeschlossen. Leistungserbringungen werden ausgehend vom Standort Emsdetten berechnet. 

4. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Lieferungen und/oder Leistungen ins Ausland oder bei Auftragserteilungen über € 15.000,- netto, sind 50% der Auftragssumme, nach Auftragsbestätigung durch die Firma DT-Med. Schippers GmbH, vorab zur Zahlung fällig. Die Restsumme ist über eine unwiderrufliche Bankbürgschaft abzudecken und nach Leistungserbringung direkt fällig. Verzugszinsen werden, nach den jeweils aktuell in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen, berechnet.Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Ansprüche des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen von uns nicht anerkannten Forderungen ausgeschlossen. 

5. Gewährleistung Bei Verkäufen / Leistungserbringungen bessern wir einen Mangel, der an der von uns gelieferten / betreuten Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftritt, nach unserer Wahl nach, oder liefern Ersatzware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ersatzlieferung / Leistungserbringung nicht von neuem, sondern erstreckt sich nur auf den Restzeitraum der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.Die schriftliche Anzeige solcher Mängel muss uns bei erkennbaren Mängeln bis spätestens 8 (acht) Tage nach Übergabe der Ware an den Kunden, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen. Eine Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferte Ware oder Leistung verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wurde. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-Originalteilen und Zubehör, bzw. durch nicht autorisierte Personen, an den, durch einen Servicevertrag, von uns zu betreuenden Gerätschaften entstehen, jedwede Haftung durch uns ausgeschlossen ist. Bei Lieferungen ins Ausland besteht kein Vorort-Service. Bei Mängel liefern wir die Ware neu, jedoch erst nach Erhalt und Prüfung der mangelhaften Ware. Entsprechen die, uns vom Besteller eingesandten Unterlagen nichtden tatsächlichen Verhältnissen, oder wurde uns von Umständen, die anderes Material und / oder andere Ausführungen bedingt hätten, verspätet oder keine Kenntnis gegeben, so gehen die Kosten für anfallende notwendige Änderungen zu Lasten des Bestellers. 

6. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum, dem von uns gelieferten Waren, geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir uns darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt, und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Auf unser Verlangen hat der Kunde, die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, und die Schuldner über die Abtretung zu unterrichten. 

7. Schlussvorschriften Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten sich Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. 

Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
Alleiniger Gerichtsstand für beide Teile ist Rheine.